Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Nutzung der SaaS-Plattform „draft“ der draft ai GbR
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge zwischen der draft ai GbR, In der Au 17, 56589 Niederbreitbach, vertreten durch die Gesellschafterin Sophia Berger („Anbieter" oder „draft"), und ihren Kunden über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform „draft" („Plattform").
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform „draft" über das Internet zur Nutzung bereit. Die Plattform analysiert, wie das Unternehmen des Kunden als Arbeitgeber in generativen KI-Systemen dargestellt wird (u. a. Sichtbarkeit, Sentiment, herangezogene Quellen, Wettbewerbsvergleich) sowie die Sichtbarkeit konkreter Stellenangebote des Kunden in den Antworten der KI-Systeme, und liefert Handlungsempfehlungen zur Verbesserung.
(2) Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung des jeweils gebuchten Plans auf getdraft.de.
(3) Leistungsabgrenzung: Die Plattform wertet Ausgaben von KI-Systemen Dritter (z. B. ChatGPT, Claude, Gemini, Perplexity) sowie öffentlich zugängliche Quellen aus. Klarstellend gilt:
draft leistet: die Erhebung, Auswertung und Aufbereitung von Sichtbarkeits-, Sentiment- und Quellendaten zum Arbeitgeberauftritt des Kunden und zu dessen Stellenangeboten in den angebundenen KI-Systemen, Wettbewerbsvergleiche sowie daraus abgeleitete Handlungsempfehlungen.
draft leistet nicht: die Beeinflussung oder Verbesserung der Darstellung des Kunden in KI-Systemen Dritter, die Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Beständigkeit der Ausgaben der Dritt-KI-Systeme, die Erreichung bestimmter Sichtbarkeits-, Ranking- oder Recruiting-Ergebnisse sowie individuelle Strategie- oder Rechtsberatung. Die Ausgaben der Dritt-KI-Systeme können sich jederzeit ändern, unvollständig oder unzutreffend sein.
(4) Änderung angebundener KI-Systeme: Der Anbieter ist berechtigt, die Liste der angebundenen KI-Systeme nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern, zu erweitern oder einzelne Systeme zu ersetzen, insbesondere wenn Drittanbieter ihre Schnittstellen oder Nutzungsbedingungen ändern oder einstellen. Über wesentliche Änderungen informiert der Anbieter den Kunden rechtzeitig in Textform. Der Kernfunktionsumfang der Plattform bleibt dabei erhalten.
(5) Geschuldet ist die Bereitstellung der Plattform am Übergabepunkt (Ausgang des Rechenzentrums des vom Anbieter genutzten Hosting-Providers). Für die Internetverbindung des Kunden und dessen Hard- und Software ist der Anbieter nicht verantwortlich.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Pläne auf getdraft.de stellt kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde den Bestellprozess abschließt und der Anbieter die Bestellung in Textform bestätigt oder den Zugang zur Plattform freischaltet — je nachdem, was zuerst eintritt. Bei individuell verhandelten Verträgen kommt der Vertrag mit beiderseitiger Unterzeichnung bzw. Bestätigung in Textform zustande.
(2) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4 Kostenlose Testphase
(1) Der Anbieter kann Neukunden eine einmalige, kostenlose Testphase von 14 Tagen anbieten. Während der Testphase steht dem Kunden die Plattform mit dem vom Anbieter festgelegten Funktionsumfang zur Verfügung; der Anbieter kann den Umfang (z. B. Anzahl der Kampagnen, Prompts oder angebundenen KI-Systeme) beschränken.
(2) Die Testphase endet automatisch mit Ablauf der Testdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine automatische Umwandlung in einen kostenpflichtigen Plan findet nicht statt; ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur durch aktive Buchung eines Plans durch den Kunden zustande.
(3) Je Unternehmen ist nur eine Testphase zulässig. Der Anbieter kann die Testphase bei Missbrauch (insbesondere Mehrfachregistrierungen) vorzeitig beenden.
(4) Die Leistungen der Testphase erbringt der Anbieter unentgeltlich. §§ 6 (Verfügbarkeit) und 12 (Gewährleistung) finden auf die Testphase keine Anwendung; der Anbieter haftet während der Testphase nur nach § 13 Abs. 1. Ein Anspruch auf Bereitstellung, Fortführung oder bestimmte Funktionen der Testphase besteht nicht.
(5) Bucht der Kunde nach Ende der Testphase keinen Plan, werden seine in der Plattform gespeicherten Daten 30 Tage nach Ende der Testphase gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Bucht der Kunde innerhalb dieser Frist einen Plan, bleiben die Daten erhalten.
§ 5 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Plattform im vertraglich vereinbarten Umfang (insbesondere Anzahl der Nutzer gemäß gebuchtem Plan) für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
(2) Der Kunde darf die von der Plattform erstellten Analysen und Berichte intern nutzen und für eigene Zwecke (z. B. interne Präsentationen, Ableitung von Employer-Branding-Maßnahmen) weiterverwenden. Eine Weitergabe an Dritte gegen Entgelt oder die Nutzung der Plattform zur Erbringung von Dienstleistungen für Dritte (z. B. als Agentur für Endkunden) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
(3) Veröffentlichung von Analyseergebnissen: Der Kunde darf einzelne Analyseergebnisse (z. B. Platzierungen oder Sichtbarkeitswerte) öffentlich verwenden, etwa in Pressemitteilungen oder auf der eigenen Karriereseite, sofern er draft als Quelle nennt und den Erhebungszeitpunkt angibt („Stand: Monat/Jahr"). Ausgaben der KI-Systeme sind Momentaufnahmen; der Kunde darf veröffentlichte Werte nicht als dauerhaft oder garantiert darstellen. Einer irreführenden oder rufschädigenden Nutzung kann der Anbieter in Textform widersprechen; der Kunde stellt die beanstandete Nutzung dann innerhalb angemessener Frist ein.
(4) Nicht gestattet sind insbesondere: die Überlassung von Zugangsdaten an Dritte außerhalb des Unternehmens des Kunden, das automatisierte massenhafte Auslesen der Plattform (Scraping), Reverse Engineering sowie die Nutzung der Plattform zum Aufbau eines konkurrierenden Produkts.
§ 6 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Der Anbieter erbringt die Leistungen mit einer Zielverfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel. Hiervon ausgenommen sind:
- angekündigte Wartungsfenster,
- Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (insbesondere Ausfälle von Dritt-Diensten wie Hosting-Providern und KI-Schnittstellen, Störungen des Internets, höhere Gewalt),
- Unterbrechungen aufgrund von Angriffen Dritter (z. B. DDoS), soweit der Anbieter angemessene Schutzmaßnahmen getroffen hat.
(2) Geplante Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durch und kündigt sie — soweit möglich — mit angemessenem Vorlauf an.
(3) Ansprüche auf Vertragsstrafen oder Gutschriften bei Unterschreitung der Zielverfügbarkeit bestehen nicht; die gesetzlichen Rechte des Kunden (insbesondere Minderung und Kündigung aus wichtigem Grund) bleiben unberührt.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und stellt sicher, dass nur berechtigte Nutzer seines Unternehmens auf die Plattform zugreifen. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert er den Anbieter unverzüglich.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Angaben (z. B. Unternehmensname, zu analysierende Wettbewerber) zutreffend sind und er zur Beauftragung der Analysen berechtigt ist.
(3) Der Kunde nutzt die Plattform nicht in rechtswidriger Weise, insbesondere nicht zur Analyse mit dem Ziel der Herabwürdigung Dritter oder unter Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften.
§ 8 Vergütung und Zahlung
(1) Es gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Vergütung gemäß dem gewählten Plan. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt je nach gewähltem Plan monatlich oder jährlich im Voraus. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd., Irland); dem Kunden stehen die dort angebotenen Zahlungsmethoden zur Verfügung. Auf Wunsch und nach Vereinbarung ist bei Jahresplänen auch Zahlung auf Rechnung möglich.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Befindet sich der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag länger als 14 Tage in Verzug, kann der Anbieter den Zugang zur Plattform nach vorheriger Ankündigung in Textform vorübergehend sperren; die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt.
(4) Preisänderungen für laufende Verträge kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Erhöht sich der Preis, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich kündigen; hierauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
(5) Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Kunde kann gegen Forderungen des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Monatsplan: Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats gekündigt werden.
(2) Jahresplan: Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung von zwei Monatsentgelten (bzw. einem entsprechenden Anteil der Jahresvergütung) in Verzug ist oder wiederholt gegen § 5 oder § 7 verstößt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
(5) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden auf Anfrage innerhalb von 30 Tagen einen Export seiner in der Plattform gespeicherten Berichte in einem gängigen Format zur Verfügung. Danach werden die Kundendaten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere die DSGVO.
(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Daten der Nutzer des Kunden), schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO, der diesen AGB als Anlage AVV beigefügt ist und Vertragsbestandteil wird.
§ 11 Geheimhaltung
(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung dieses Vertrags. Analyseergebnisse des Kunden gelten als vertrauliche Informationen des Kunden.
(2) Die Pflichten gelten nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
(3) Der Anbieter darf anonymisierte und aggregierte Daten, die keinen Rückschluss auf den Kunden oder identifizierbare Personen zulassen, zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Plattform sowie für Benchmark-Auswertungen nutzen.
(4) Die Geheimhaltungspflichten bestehen für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende fort.
§ 12 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln des Mietrechts mit folgender Maßgabe: Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen; der Anbieter haftet insoweit nur bei Verschulden.
(2) Mängel sind dem Anbieter unverzüglich in nachvollziehbarer Form anzuzeigen. Der Anbieter beseitigt gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist.
(3) Keine Mängel sind insbesondere: inhaltliche Unrichtigkeiten der von Dritt-KI-Systemen erzeugten Ausgaben (§ 2 Abs. 3), Änderungen im Antwortverhalten der Dritt-KI-Systeme sowie das Ausbleiben bestimmter Sichtbarkeits- oder Recruiting-Erfolge.
§ 13 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach begrenzt auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Vergütung.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3 nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre, soweit die Datensicherung nicht vertraglich vom Anbieter geschuldet ist.
(5) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 14 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist (z. B. Anpassung an geänderte Rechtslage, neue Funktionen). Preisänderungen richten sich ausschließlich nach § 8 Abs. 4.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Rechtsfolge weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; beide Parteien können ihn in diesem Fall zum nächstmöglichen Termin ordentlich kündigen.
§ 15 Datenexport und Anbieterwechsel (EU Data Act)
(1) Der Kunde kann nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2023/2854 („Data Act") mit einer Frist von höchstens zwei Monaten in Textform den Wechsel zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst oder zu einer eigenen Infrastruktur verlangen.
(2) Der Anbieter stellt dem Kunden in diesem Fall unverzüglich alle exportierbaren Daten (einschließlich relevanter Metadaten) in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit und unterstützt den Wechsel in angemessenem Umfang. Mit erfolgreichem Abschluss des Wechselvorgangs endet der Vertrag.
(3) Für die Unterstützung des Wechsels kann der Anbieter angemessene, kostenbasierte Entgelte verlangen, soweit der Data Act dies zulässt. Bei vorzeitiger Beendigung eines Jahresplans infolge eines Wechsels nach diesem Paragraphen berechnet sich eine etwaige Erstattung wie folgt: gezahlte Jahresvergütung abzüglich der Entgelte, die für den Zeitraum von Laufzeitbeginn bis zum Wirksamwerden der Beendigung nach dem Monatsplan angefallen wären (angefangene Monate zählen voll), mindestens jedoch null.
(4) Vertragsbestimmungen, die zwingenden Vorgaben des Data Act widersprechen, werden durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt.
§ 16 Referenznennung
Der Anbieter darf den Kunden mit Name und Logo in sachlicher und angemessener Weise als Referenzkunden benennen (z. B. auf der Website, in Präsentationen und Marketingmaterialien). Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen; der Anbieter stellt die Nutzung dann innerhalb angemessener Frist ein. Vertrauliche Informationen des Kunden werden dabei nicht offengelegt.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters (zuständig: Amtsgericht Neuwied bzw. Landgericht Koblenz), sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag bedarf der Zustimmung der jeweils anderen Partei in Textform; § 354a HGB bleibt unberührt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.